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Gewerbliche Schutzrechte

... bieten dem Inhaber eine Monopolstellung und gestatten es, die Wettbewerber von einem bestimmten Marktsegment (zeitweise) auszuschließen. Gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs) eröffnen damit die Chance auf Sondergewinne, die in einer nicht durch Schutzrechte veränderten Marktlage aufgrund des herrschenden Wettbewerbs nicht erzielbar wären.

Ein Schutzrecht wird als Belohnung für eine besondere geistig-gewerbliche Leistung eingeräumt und soll einen Anreiz zu innovativer Unter­nehmenstätigkeit schaffen.

Unter gewerblichen Schutzrechten versteht man allgemein die Rechte, die an bestimmten Ergebnissen geistiger Entwicklungsleistungen erlangt werden können (sie werden daher auch als Sonderschutzrechte oder Monopolrechte bezeichnet). In den meisten Fällen können Schutzrechte nur auf einen ausdrücklichen Antrag des Inhabers und durch einen nachfolgenden hoheitlichen Erteilungsakt erlangt werden. Aktives Handeln ist also bereits vor der Verwertung der Schutzrechte erforderlich.